Samstag, 8. Februar 2014

Die zeitlichen Strafen nachgelassener lässlicher Sünden

7. Sei nicht ohne Furcht wegen der nachgelassenen Sünden! (2. Kor. 9,6) ermahnt uns der Heilige Geist. Wozu diese Furcht, wenn wir schon Verzeihung der Sünden erhalten haben? 

Diese Furcht ist deshalb notwendig, weil wir immerhin, wenn uns auch die Sündenschuld nachgelassen ist, wir doch zeitliche Strafen dafür zu leiden haben und unter diesen Strafen ist oft auch die Entziehung der göttlichen Hilfe. 
Darum hörten die Heiligen niemals auf, ihre, wenn auch geringen Sünden zu beweinen, obwohl sie ihnen nachgelassen waren, weil sie immer fürchteten, Gott möchte sie für dieselben mit Entziehung der Gnade strafen, die sie zur Erlangung der ewigen Seligkeit nötig hätten.
Wenn ein Günstling seinem Fürsten Verdruss bereitet hat, so wird er auch nach der Verzeihung nicht leicht wieder in die vorige Gnade kommen, es sei denn, er gäbe große Kennzeichen seiner Reue, und wolle den verursachten Verdruss mit größeren Dienstleistungen ersetzen
Ebenso verhält es sich mit Gott, wenn die Seele Ihn beleidigt hat. — 

Wenn sie nicht von Grund des Herzens ihre Fehler bereut und mit guten Werken zu ersetzen sucht, so zieht der Herr mit allem Recht Seine Hand von ihr zurück, und geht mit ihr nicht mehr so vertraulich um, wie zuvor

Je mehr dann die Seele dem Herrn missfallen wird, desto mehr wird Sich der Herr ihr entziehen, so dass dann die armselige, weil sie —  wie schon erwähnt —  einerseits viel schwächer und zum Bösen mehr geneigt ist, andererseits aber von der göttlichen Hilfe weniger unterstützt wird, leicht in schwere Sünden fallen, und erbärmlich zu Grunde gehen wird.